Friday, 17th May 2024
17 Mai 2024

DFB verurteilt Hopp-Beleidigung: BVB muss zahlen, Fans auf Bewährung

Neulich ins Sinsheim.


Weil einige Fans des Bundesligisten Borussia Dortmund den Hoffenheimer Mäzen Dietmar Hopp beleidigen, verurteilt das Sportgericht des DFB den BVB zu einer Strafe von 50.000 Euro. Zudem fahren alle Anhänger ab jetzt auswärts auf Bewährung.

Bundesligist Borussia Dortmund muss wegen der Anfeindungen seiner Anhänger gegen Hoffenheims Mehrheitseigner Dietmar Hopp eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Zudem verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes eine Auswärtssperre auf Bewährung: Sollte sich das Fehlverhalten der BVB-Fans wiederholen, muss Dortmund bis 2022 bei Bundesligaspielen in Sinsheim auf die eigenen Fans verzichten.

Satisfaktion? Dietmar Hopp.

"Wir waren bemüht, ein Urteil zu finden, das sehr spezifisch auf die Situation bei Spielen von Hoffenheim gegen Dortmund abzielt", sagte Hans Eberhard Lorenz, der Vorsitzende des Sportgerichts. "Ob es zum Teilausschluss kommt, ist fraglich. Wenn es nach uns geht, kommt es nicht dazu." Zugleich empfahl er für die Zukunft in ähnlichen Fällen das Spiel abzubrechen. "Das wird die Fans eher disziplinieren als unsere Urteile." Der BVB wird zudem dazu verpflichtet, bis zum Ende der Saison 2021/2022 bei Spielen in der Rhein-Neckar-Arena mindestens 50 qualifizierte Ordnungskräfte mitzubringen und einzusetzen. Für die BVB-Fans gilt im gleichen Zeitraum ein Fahnenverbot.

Hopp war während des Spiels der TSG gegen den BVB am 22. September (1:1) aus dem Dortmunder Fanblock heraus beleidigt worden. Die Anhänger zeigten ein zehn mal zehn Meter großes, mutmaßlich kurz vorher zusammengesetztes Banner, auf dem das Gesicht des 78-Jährigen in einem roten Fadenkreuz zu sehen war. Auf zwei Spruchbändern stand in Versalien: "Strafverfahren & Hausverbote wegen beleidigender Gesänge. Was soll die Scheiße, du Hurensohn!?" Angeklagt wurde Dortmund zudem wegen Beschädigung der Toiletten. Der Schaden soll 5000 Euro betragen haben.

"Ich vermisse die ethischen Grundsätze"

DFB-Chefankläger Anton Nachreiner hatte in der ungefähr fünfstündigen Verhandlung das Verhalten der Dortmunder Anhänger kritisiert: "Ich vermisse bei vielen Fans die ethischen Grundsätze." Nachdem der DFB im August 2017 die Verhängung von Kollektivstrafen wie den teilweisen oder kompletten Zuschauerausschluss ausgesetzt hatte, beschränkte sich Nachreiner als Vorsitzende des Kontrollausschusses auf ein kurzes Plädoyer. "Dinge, die im Raum stehen, kann ich nicht beantragen. Ich fordere aber eine angemessene Strafe."

Nach Aussage von Christian Hockenjos, Direktor Organisation beim BVB, sei der Verein von seinen Fans überrascht worden. Lorenz bezweifelte das, da es im Netz Ankündigungen aus der Szene gegeben habe. "Wir hatten ein schlechtes Bauchgefühl wegen der zuvor ausgesprochenen Hausverbote", räumte Dortmunds Fanbeauftragter Kai Ruben ein. In der Verhandlung blieb ungeklärt, wie das Plakat ins Stadion gelangt war. "Wir konnten nicht in Gänze aufklären", sagte BVB-Anwalt Thilo Igwecks.

Auch der Verbleib des Plakats sowie die Identität der vermummten Täter hätten nicht ermittelt werden können. Lorenz bezeichnete die Beschimpfungen gegen Hopp als eine "wiederkehrende Erscheinung" seit dem Bundesliga-Aufstieg der Hoffenheimer 2008. Der Mäzen fühle sich davon "unheimlich gekränkt", berichtete Anwalt Christoph Schickhardt, der Hopps Interessen vertrat. Dabei machte er nochmals Hopps Standpunkt klar: "Er erwartet, dass im Fußball Verhältnisse hergestellt werden, die den Einzelnen schützen. Egal, welchen Namen der trägt."

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