Wednesday, 1st May 2024
1 Mai 2024

AfD-Bundestagsabgeordneter wegen Hooligan-Attacke verurteilt

Verurteilt: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier stand am Montag vor Gericht wegen eines Überfalls auf Mainz 05-Fans. (Quelle: Boris Roessler/dpa)

Er hat Hooligans des 1. FC Kaiserslautern geholfen, Anhänger vom Lokalrivalen Mainz 05 zu überfallen: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier ist dafür nun verurteilt worden.

Über ein Jahr nach einem ersten Urteil ist der AfD-Politiker Sebastian Münzenmaier wegen eines Angriffs auf Fußballfans erneut verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Mainz fiel das Urteil aber milder aus als in der ersten Instanz. 

Nun soll er „nur“ eine Geldstrafe von 16.200 Euro in 90 Tagessätzen zahlen. Zunächst war eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten mit 10.000 Euro Geldstrafe verhängt worden. 

Für die Richter in beiden Prozessen war es erwiesen, dass Münzenmaier im Jahr 2012 zu einer Gruppe von 50 Mitgliedern der Ultra- und Hooliganszene des 1. FC Kaiserslautern gehört hatte, aus der heraus Anhänger des 1. FSV Mainz 05 angegriffen und verprügelt worden waren.

Schuldig gesprochen wurde Münzenmaier wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Ob er auch zuschlug, blieb unklar. Er bestritt das. Der SWR zitierte ihn nach dem Urteil mit den Worten: „Ich habe mich nie an irgendwelchen Gewalttätigkeiten beteiligt.“ 

Nachgewiesen wurde ihm, dass er als Lotse fungiert und ortsfremde Hooligans von einem Treffpunkt zum Mainzer Bruchwegstadion geführt hatte. Dort trafen drei Busse von Mainzer Fans ein, die von einem Auswärtsspiel zurückkehrten – und sahen sich Schlägern mit Knüppeln und Dachlatten gegenüber. Es gab mehrere Verletzte. 

Gegen das erste Urteil hatten er und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Münzenmaier hat nun den vom Amtsgericht festgestellten Sachverhalt eingeräumt und die Berufung nur auf das Strafmaß beschränkt. Das Gericht wertete sein Geständnis strafmildernd. Münzenmeier sagte, mit der Verständigung habe er weiteren Wirbel im Kommunal- und Europawahlkampf im kommenden Jahr verhindern wollen.

Mit einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen gilt er nicht als vorbestraft. Erst bei mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe wird die Verurteilung ins Führungszeugnis aufgenommen. Im Bundeszentralregister hingegen wird die Verurteilung registriert. 

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  • Kolumne zu AfD-Parteispenden:
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AfD-Bundessprecherin Alice Weidel hatte in der Vergangenheit Münzenmaier verteidigt. „Er bestreitet das und für mich ist Herr Münzenmaier absolut glaubwürdig. Er ist überhaupt gar nicht der Typ dafür“, hatte sie in einem WDR-Interview gesagt. Münzenmaier sei „ein ehrbares Mitglied unserer Fraktion, und er bestreitet das und das ist auch absolut glaubwürdig.“ FCK-Mitglied Münzenmaier war Spitzenkandidat der rheinland-pfälzischen AfD zur Bundestagswahl und ist seit Januar Vorsitzender des Tourismusausschusses des Bundestags.

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