Thursday, 28th March 2024
28 März 2024

Kultusminister ringen um den Medizin-NC

Die Zeit drängt für eine Neuregelung des Medizin-NCs. Doch noch sind sich die Länder uneins, was mit Bewerbern passiert, die seit langem auf einen Platz warten.

Medizinstudierende bei einer Übung.

Was passiert künftig mit den Medizin-Studienbewerbern, die seit Jahren auf einen Studienplatz warten? Müssen sie nach der anstehenden Reform des Medizin-NCs alle Hoffnung auf ein Studium aufgeben? Oder wird es für sie eine Übergangsregelung geben? Die Kultusminister wollen eine Lösung für die „Alt-Wartenden“ eigentlich bei ihrer anstehenden Sitzung am Donnerstag und am Freitag finden. Doch dem Vernehmen nach sind sich die Minister in der Frage uneins. Ein Vorschlag zugunsten der Wartezeit-Bewerber findet demnach bisher noch nicht die Zustimmung aller Länder.

Die Zeit drängt: Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik im vergangenen Jahr aufgetragen, den Zugang zum Medizin-Studium bis Ende 2019 teilweise neu zu regeln. Der Entwurf für einen neuen Staatsvertrag soll eigentlich schon Anfang November 2018 stehen. Die Länder wollen dabei die Wartezeitquote wie berichtet komplett kippen. Über diese Quote kamen bislang Bewerber ins Studium, deren Note für eine sofortige Zulassung nicht ausreichte. Mit dem Aus für die Wartezeitquote gehen die Länder sogar über das hinaus, was die Karlsruher Richter gefordert hatten. Die Richter hatten lediglich überlange Wartezeiten moniert (aktuell 14 Semester) und deren Begrenzung angemahnt.

Die Hochschulen wollen keine Übergangslösung für Wartende

Einige Länder wie zuletzt auch die Hochschulrektorenkonferenz plädieren offenbar dafür, schon ab dem Sommersemester 2020 einen kompletten Schnitt zu machen und „Alt-Wartenden“ keine Übergangslösung anzubieten. Unterstützt werden sie durch ein Rechtsgutachten im Auftrag der KMK, das dem Tagesspiegel vorliegt. Darin wird argumentiert, eine Art „Vertrauensschutz“ für Alt-Wartende sei juristisch nicht zwingend notwendig.
Dieser harten Linie wollen allerdings nicht alle Länder folgen: Sie halten es politisch nicht für opportun, die seit langem wartenden Bewerber so zu enttäuschen. Es plädiert sogar die Mehrheit der Länder für eine Übergangslösung, ist zu hören, einige andere würden sich eben querstellen. Nötig ist indes die Zustimmung aller Länder.

Wie könnte eine Übergangslösung aussehen? In Papieren der KMK ist folgender Vorschlag zu finden: Bis zur Bewerbung für das Sommersemester 2022 wird die Wartezeit bei der Vergabe für einen kleinen Teil der Studienplätze weiter berücksichtigt – wobei der Anteil bis 2022 immer stärker reduziert wird. Die Wartezeit soll dabei auch immer mit einem anderen Kriterium verrechnet werden, das die Eignung von Medizin-Bewerbern misst, etwa dem Medizinertest. Infrage kommen dafür nur die Studieninteressierten, die sich bereits vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2017 erstmals beworben haben.

Neu eingeführt wird eine „Talentquote“

Bei ihrem Treffen werden die Kultusminister auch über die weitere Neuregelung des Medizin-NCs diskutieren. Im Grundsatz steht das neue Verfahren bereits. Neu eingeführt wird eine „Talentquote“: Hier soll der Abiturschnitt überhaupt nicht zählen, dafür andere Eignungskriterien wie der Medizinertest oder einschlägige Berufserfahrung. Wie gehabt wird es zudem die „Abiturbestenquote“ geben, wo nur das Abitur zählt, sowie das „Auswahlverfahren der Hochschulen“. Dort müssen die Hochschulen neben dem Abischnitt mindestens ein anderes Kriterium heranziehen, was bisher nicht verpflichtend war. Zudem streben die Kultusminister offenbar an, die neuen Regeln für Medizin auch auf die anderen bundesweit vergebenen NC-Fächer zu übertragen: also auch auch auf Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.

Die Länder streiten aber noch darum, wie hoch die jeweiligen Quoten sein sollen, heißt es. Offenbar wollen vor allem die süddeutschen Länder die Abiturbestenquote stärken, über die bisher 20 Prozent der Plätze vergeben werden. Dafür setzt sich auch der Philologenverband ein, der diese Quote auf 30 Prozent erhöhen will. Einige Hochschulen würden zudem immer neue Sonderwünsche äußern. Das sei in der Bewerbungs-Software technisch aber nur schwer abzubilden.

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