Saturday, 20th April 2024
20 April 2024

Kann Afrika vom deutschen Lieferketten-Gesetz profitieren?

Unfaire Löhne, Ausbeutung, Kinderarbeit: Wenn deutsche Unternehmen im Ausland Geschäfte machen, bleiben Menschenrechte schon mal auf der Strecke. Die Bundesregierung droht, das per Gesetz zu unterbinden.

Egal ob Platin, Kobalt oder Kakao: Auch deutsche Unternehmen beziehen Rohstoffe aus Afrika. Doch die Arbeitsbedingungen vor Ort sind oft schlecht. „Am Anfang der Lieferketten herrschen immer noch unglaubliche Bedingungen: Über 150 Millionen Kinder müssen weltweit arbeiten. Zwangsarbeit und Hungerlöhne sind vielerorts allgegenwärtig“, klagte Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) Anfang März.

Das soll eigentlich der „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ verhindern, den die Bundesregierung 2016 beschlossen hatte. Er verpflichtet deutsche Unternehmen, bei Auslandsgeschäften Menschenrechtsstandards einzuhalten – aber nur auf freiwilliger Basis. Die Resonanz ist bisher eher verhalten.

Regierung setzt weiter auf Freiwilligkeit

Müller droht nun mit einem Gesetz. Es soll deutsche Firmen notfalls zwingen, bei Auslandsgeschäften grundlegende Menschenrechtsstandards einzuhalten. Zunächst will das Entwicklungsministerin aber in den nächsten Monaten erstmal 4000 deutsche Unternehmen befragen, ob sie den Aktionsplan einhalten. „Wir werden diesen Rücklauf auswerten und wenn sich dann herausstellt dass sich weniger als 50 Prozent der Unternehmen freiwillig beteiligen, dann soll dieses sogenannte Sorgfaltspflichten-Gesetz kommen“, so der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle zur DW.

Entwicklungsminster Müller droht mit dem neuen Gesetz

Damit plant die Bundesregierung rund 14.000 Unternehmen aus sogenannten „Hochrisikosektoren“ in die Pflicht zu nehmen. Dazu gehören unter anderem Landwirtschaft, Bergbau, Nahrungsmittel, Textilien, Elektrogeräte und Energieversorgung. Firmen aus diesen Branchen sollen bei Auslandsgeschäften dafür sorgen, dass ihre Zuliefer keine Menschenrechte verletzen.  Auch der Umweltschutz soll berücksichtigt werden.

Solche gesetzliche Regelungen seien längst überfällig, meint Eva-Maria Reinwald vom entwicklungspolitischen Institut „Südwind“ in Bonn. „Wir stellen fest, dass die bisherigen Ansätze nicht gefruchtet haben, die auf Freiwilligkeit beruhten. Seit Jahrzehnten wird von Unternehmen bekundet, dass sie tätig werden. Aber wir erreichen nicht die Veränderungen, die wir uns für die Beschäftigten vor Ort wünschen“, so Reinwald zur DW.

Lokale Gesetze greifen nicht

Befürworter des Gesetzentwurfs verweisen zum Beispiel auf das sogenannte „Marikana-Massaker“ 2012 in Südafrika. Während eines Streiks gegen die niedrigen Löhne und die schlechten Arbeitsbedingungen erschoss die Polizei 34 Bergleute aus der gleichnamigen Platinmine. Die Mine gehört dem Lonmin-Konzern, der auch wichtigster Platin-Zulieferer der deutschen Firma BASF ist. Die Vereinten Nationen machen Unternehmen, die Platin einkaufen, auch für die Einhaltung von Mindeststandards bei den Zulieferin verantwortlich. BASF lehnt allerdings die Verantwortung für den Streik und seine Folgen ab, obwohl die kritische Situation der Arbeiter bekannt war.

Bei den Protesten in Marikana wurden 34 Menschen getötet

„Der Fall Marikana zeigt, dass es ein risikoreiches Unterfangen ist, sich auf lokale Sicherheitskräfte und die Polizei vor Ort zu verlassen, und dass dort eine Mitverantwortung besteht“, meint auch Südwind-Mitarbeiterin Reinwald. Gerade in Afrika könnte ein Transparenz-Gesetz ihrer Meinung daher einen großen Fortschritt sein: „In vielen afrikanischen Staaten sind lokale Gesetze nicht entsprechend ausformuliert oder es mangelt an Kontrollen, um diese durchzusetzen“, so Reinwald.

Widerstand aus der Industrie

Die Wirtschaft lehnt die Pläne dagegen strikt ab. „Eine rigide gesetzliche Regelung für menschenrechtliche Sorgfalt kann zu einem Rückzug deutscher Unternehmen aus den herausfordernden Märkten auf dem afrikanischen Kontinent führen und gefährdet Investitionen und die Geschäftstätigkeit in afrikanischen Ländern“, glaubt der Afrikaverein der deutschen Wirtschaft, ein Unternehmernetzwerk. „Unsere globalen Konkurrenten werden uns einfach aus dem Markt fegen“, fürchtet der Gesamtverband „Textil + Mode“.

Der Afrikaverein lehnt die Gesetzespläne strikt ab

Das Entwicklungsministerium teilt solche Befürchtungen nicht. „Natürlich gibt es die Sorge, dass durch die im Gesetzentwurf enthaltenen Strafandrohungen ein Abschreckungseffekt erzielt werden könnte. Aber das bedeutet nicht, dass sich Unternehmen deswegen nicht mehr in Afrika betätigen werden, wenn sie von dort ihre Ressourcen bekommen. Es ist nicht so einfach, Kobalt auf dieser Welt zu finden“, sagt der Parlamentarische Staatssekretär Barthel.

Stillstand bis 2020?

Nach den Plänen der Bundesregierung würde es ohnehin noch lange dauern, bis das Gesetz  Realität werden könnte. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will bis 2020 warten, um dann auf EU-Ebene entsprechende Regeln zu diskutieren. Das ist Reinwald zu spät: „Daher fordern wir die Bundesregierung auf, jetzt voranzugehen und in Deutschland ein solches Gesetz zu beschließen, und dass Arbeitsminister Heil den Stein in kommender  Zeit in Europa ins Rollen bringt.“

Noch haben die Unternehmen Zeit, sich freiwillig um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ihrer Zulieferer zu kümmen. Barthle ist optimistisch, dass es auch ohne ein Gesetz klappen wird. „Wir setzen darauf, dass sich genügend Firmen freiwillig erklären, ihre Lieferketten auf fair gehandelte Waren auszurichten.“ Dieser Aufwand sei auch im Interesse der Firmen. Denn immer mehr Verbraucher legen großen Wert darauf zu wissen, wie ihre Schuhe, Schokolade oder ihr Kaffee produziert wird.

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