Thursday, 28th March 2024
28 März 2024

Alles für den Fußball: GroKo erlässt Uefa Steuern für EM 2024

Deutschland setzte sich am Ende gegen die Türkei durch und richtet 2024 die Fußball-EM aus.


Fast 800 Millionen Euro Gewinn erzielt die Uefa bei der EM 2016. 2024 richtet Deutschland das Turnier aus – und die Bundesregierung sichert dem Veranstalter Steuererleichterungen zu. Wie hoch die sind? Steuergeheimnis, so die Bundesregierung.

Die Bundesregierung hat den Veranstaltern der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland, der Europäischen Fußball-Union (Uefa), besondere Steuer-Erleichterungen zugesagt. Laut Bundesfinanzministerium handelt es sich um Nachlässe bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen berichtete. Die Höhe blieb bisher unklar: "Die Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses lässt es nicht zu, die Verhältnisse einzelner Steuerpflichtiger zu offenbaren."

Rechtsgrundlage sei das Einkommenssteuergesetz, laut dem Einkommens- oder Körperschaftssteuer in besonderen Fällen "ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden (können), wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt", zitierte das RND weiter aus der Antwort der Bundesregierung. Bei der Ausrichtung einer Fußball-EM sei das der Fall.

Uefa-Gewinn bei EM 2016: rund 800 Millionen Euro

Die Grünen kritisierten die Antwort als "unverschämt": "Die Uefa ist ein Milliardenkonzern und wird einen Riesengewinn bei der EM einstreichen", sagte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Sven-Christian Kindler, dem RND. Allein bei der EM 2016 in Frankreich habe die Uefa 1,9 Milliarden Euro Umsatz und einen Gewinn von rund 800 Millionen Euro verbucht.

Gerade bei der Uefa, die "immer wieder wegen massiver Korruption in den Schlagzeilen steht, haben die Bürger ein Recht zu erfahren, wie viele Millionen schwer das Steuergeschenk der Bundesregierung an diesen Großkonzern ist", so Kindler. Der Verweis auf das Steuergeheimnis tauge nicht: "Die Möglichkeit einer gesetzlichen Steuerbefreiung ist gesetzlich klar geregelt. Das Steuergeheimnis spielt hier also keine Rolle."

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