Thursday, 28th March 2024
28 März 2024

„Revolution Chemnitz“: Mutmaßliche Rechtsterroristen wollten Regierung stürzen

Karlsruhe: Mutmaßliche Rechtsterroristen, die in Bayern und Sachsen festgenommen wurden, erreichen den Bundesgerichtshof und werden von Polizisten abgeführt. Sie sollen die rechtsterroristische Vereinigung „Revolution Chemnitz“ gegründet haben. (Quelle: Christoph Schmidt/dpa)

Die Ermittlungen gegen acht mutmaßliche Rechtsterroristen aus Sachsen stehen kurz vor dem Abschluss. Der geplante Anschlag am Tag der Deutschen Einheit in Berlin sollte erst der Anfang sein.

Die mutmaßlichen Rechtsterroristen der Gruppe „Revolution Chemnitz“ strebten nach aktuellen Erkenntnissen der Ermittler den Sturz der Bundesregierung und die Beseitigung des Rechtsstaats an. Für den 3. Oktober 2018 geplante Gewaltaktionen in Berlin sollten dafür nur der Auftakt sein, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht. Langfristig sollten demnach „weitere Gewaltakte folgen“.

Gruppe wollte Systemwechsel

Dabei wollte die Gruppe dann auch „normale Bürger“ und die Polizei einbeziehen, um einen „Systemwechsel“ herbeizuführen, wie es weiter heißt. In Berlin sollten demzufolge bereits Schusswaffen zum Einsatz kommen, die Mitglieder hätten sich um deren Beschaffung bemüht.

Mit dem Beschluss vom 7. Mai ordnet der BGH gegen sechs der insgesamt acht festgenommenen Männer weiter Untersuchungshaft an. Laut Bundesanwaltschaft sitzen auch die anderen beiden noch in U-Haft. Der Generalbundesanwalt war kurz vor dem Tag der Deutschen Einheit am 1. Oktober gegen die Gruppe vorgegangen. Anklage ist noch nicht erhoben.

Führende Köpfe der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene

Was genau in Berlin passieren sollte, scheint nach wie vor unklar. „Ob die Gruppe bereits ein konkretes Vorhaben – und gegebenenfalls welches – ins Auge gefasst hatte, ist nicht bekannt“, heißt es dazu.

Die sechs Männer sind den Angaben zufolge allesamt führende Köpfe der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz. Die Ermittler glauben, dass es ihnen durch ihre gute Vernetzung auch über die Stadt hinaus möglich gewesen wäre, „für bestimmte „Aktionen“ eine größere Zahl von Anhängern und Aktivisten zusammenzubringen“.

Die Rechtsextremen aus Sachsen organisierten sich laut dem Beschluss über den Messenger-Dienst Telegram in einer Gruppe namens „Planung der Revolution“. Im Profilbild habe „Revolution Chemnitz“ gestanden.

„Effektive Schläge gegen Linksparasiten, Merkel-Zombies“

Die Führung übernahm den Angaben zufolge Christian K., der auch „maßgeblicher Ideengeber“ gewesen sei. In einem „Einführungstext“ im Chat schrieb er, die Gruppe solle sich nicht mit kleineren Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner begnügen, sondern „effektive Schläge gegen Linksparasiten, Merkel-Zombies, Mediendiktatur und deren Sklaven“ führen. Alle sechs Beschuldigten hätten am 10. oder 11. September dazu ihr Einverständnis erklärt.

Die Ermittler sehen einen Zusammenhang zu den fremdenfeindlichen Übergriffen und Protesten in Chemnitz nach dem gewaltsamen Tod eines 35-jährigen Deutschen am Rande eines Stadtfestes im vergangenen Sommer. „Den Beschuldigten ging es darum, die Unruhen in C. im September 2018 zu nutzen, um mit gewaltsamen Aktionen am 3. Oktober 2018 in Berlin einen Systemwechsel im Sinne ihrer rechtsradikalen Ideologie einzuleiten“, heißt es in dem Beschluss. Ein Angriff auf Ausländer in Chemnitz am 14. September mit Schlaghandschuhen und Glasflaschen soll als „Probelauf“ gedacht gewesen sein.

Generalbundesanwalt Peter Frank hatte im März das Verfahren gegen „Revolution Chemnitz“ im Bereich Rechtsterrorismus als „eines der bedeutendsten Verfahren, die wir gegenwärtig führen“, bezeichnet. Damals sagte er dem „Tagesspiegel“, er rechne damit, dass die Ermittlungen im nächsten Vierteljahr abgeschlossen werden könnten.

Aus dem Beschluss geht auch hervor, dass die Ermittler umfangreiches Material auswerten. Allein die am 1. Oktober sichergestellten Asservate umfassen demnach 900.000 Daten. Neben den Beschuldigten seien zehn „gesondert Verfolgte“ und 75 Zeugen vernommen worden.

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