Wednesday, 24th April 2024
24 April 2024

Rechtsgutachten hält bayerische Grenzpolizei für verfassungswidrig

Ein bayerischer Grenzpolizist bei der Arbeit: Das Projekt der regierenden CSU droht ein Reinfall zu werden. (Quelle: Sachelle Babbar/imago)

Ein Rechtsgutachten hält den Einsatz der bayerischen Landespolizei bei Kontrollen an der Grenze zu Österreich für verfassungswidrig. Kritiker hatten das seit Langem vermutet.

Der Einsatz einer bayerischen Grenzpolizei ist laut einem von den Grünen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten verfassungswidrig. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf ein Schreiben der Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckhardt an Innenminister Horst Seehofer.

„Der bayerische Grenzschutz verstößt nach seiner Konzeption im bayerischen Recht gegen das Grundgesetz“, heißt es in dem Papier. Die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit dem grundgesetzwidrig konzipierten bayerischen Grenzschutz müsse „eingestellt werden“.

„Untergräbt föderale Kompetenzverteilung“

Seit Herbst 2015 kontrolliert die Bundespolizei drei Grenzübergänge zwischen Bayern und Österreich – obwohl das dem Schengen-Abkommen widerspricht, hat die EU diesen Kontrollen zugestimmt. Im August 2018 reaktivierte die bayerische Staatsregierung allerdings zudem die bayerische Grenzpolizei, die sich an Grenzkontrollen beteiligt. Das sei verfassungswidrig, heißt es laut „SZ“ in dem Gutachten, das der Regensburger Staatsrechtler Thorsten Kingreen und die Düsseldorfer Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger erstellt haben.

  • CSU-Projekt:

„Die Errichtung einer bayerischen Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen untergräbt die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes“, halten die Juristen fest.

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