Saturday, 20th April 2024
20 April 2024

„NSU 2.0“: Frankfurter Polizist wegen Drohfaxen gegen Anwältin festgenommen

Seda Basay-Yildiz in ihrem Büro: Vermutlich griffen rechtsextreme Polizisten in Frankfurt auf die Daten der Anwältin im polizeilichen System zu. (Archivbild) (Quelle: Boris Roessler/dpa)

Seda Basay-Yildiz erhielt Morddrohungen – wohl von der Polizei in Frankfurt. Ein 30 Jahre alter Polizist wurde nun vorübergehend festgenommen. Doch vieles ist in dem Fall noch unklar.

Ein Frankfurter Polizist ist vorübergehend festgenommen worden, weil er einer Anwältin rassistische Morddrohungen geschickt haben soll. Das berichten „Zeit“ und „Frankfurter Rundschau“. Auch die Wohnung des Beamten soll durchsucht worden sein. 

Die Drohfaxe an die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz waren mit „NSU 2.0“ unterzeichnet gewesen – eine Anspielung auf die rechtsextreme Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“. Dem Polizisten werden den Berichten zufolge Bedrohung und Volksverhetzung vorgeworfen. Der 30-Jährige sei schon seit vergangenem Jahr vom Dienst suspendiert gewesen. 

Hakenkreuze in der Chatgruppe

Der Mann soll demnach auch zu der rechtsextremen Chatgruppe „Itiot“ gehört haben, die sechs Frankfurter Polizisten und eine Zivilisten eingerichtet hatten. Dort sollen sie rassistische und menschenverachtende Bilder und Nachrichten ausgetauscht haben – darunter Hakenkreuze, Hitler-Bilder und Witze über Juden und Menschen mit Behinderungen.

Auf die Chatgruppe waren die Ermittler im Rahmen der Untersuchungen zu den Drohfaxen gestoßen. Die privaten Daten der Anwältin waren von einem Dienstrechner abgerufen worden. Das erste Drohfax aus dem August 2018 war von einer Frankfurter Wache aus verschickt worden. Wer die Drohungen verschickt hat, ist bislang unklar.

Basay-Yildiz hatte  NSU-Opfer vertreten

Die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz hatte im NSU-Prozess um Beate Zschäpe Opfer vertreten sowie in anderen Verfahren mutmaßliche islamistische Gefährder verteidigt.
 

 
Der 30-jährige Polizist wurde den Berichten zufolge inzwischen wieder freigelassen, weil die Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht vorlagen. Es werde aber selbstverständlich weiter gegen ihn ermittelt, zitiert die „Zeit“ die Staatsanwaltschaft Frankfurt.

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