Friday, 19th April 2024
19 April 2024

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Rechtsterroristen

Christian K., Anführer der Gruppe „Revolution Chemnitz“, wird von Beamten abgeführt (Archivbild): Die Vereinigung hat sich laut Anklage spätestens im September letzten Jahres zusammengeschlossen. (Quelle: HärtelPRESS/imago images)

Sie sehen sich selbst als Vorreiter der rechtsextremen Szene Sachsens: Gegen acht Mitglieder der Gruppe „Revolution Chemnitz“ wurde nun Anklage erhoben – wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung.

Wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen acht Mitglieder der Gruppe „Revolution Chemnitz“ erhoben. Die rechtsextremistisch und bisweilen offen nationalsozialistisch gesinnten Angeschuldigten hätten den Ermittlungsergebnissen zufolge ein „revolutionäres“, auf die Überwindung des demokratischen Rechtsstaates gerichtetes Ziel verfolgt, teilte die Behörde mit. Dazu hätten sie gewalttätige Angriffe und bewaffnete Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende verüben wollen.

(Quelle: t-online.de)

Laut Bundesanwaltschaft gehören die acht Angeschuldigten der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz an und verstanden sich als führend in der rechtsextremistischen Szene Sachsens. Zu der Gruppierung „Revolution Chemnitz“ sollen sie sich spätestens am 10. September vergangenen Jahres zusammengeschlossen haben.
 

 
Dabei soll der 31-jährige Christian K. Rädelsführer der Gruppe gewesen sein – er soll die zentrale Führungsposition übernommen, die Ausrichtung der Gruppierung bestimmt und die weiteren Planungen koordiniert haben. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Oberlandesgericht Dresden.

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